Corona-Krise: Künstlersozialversicherung
30.03.2020
Versicherte sollten ihre geänderten Einkünfte jetzt schnellstmöglich der Künstlersozialversicherung mitteilen. Die Beiträge können entsprechend angepasst werden:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/
Wichtig, der Gewinn sollte mindestens bei 375,- € im Monat (Jahresdurchschnitt) liegen. Zudem ist zu beachten, dass bei geringeren Beiträgen, sich die spätere Rente reduziert. Der Krankenversicherungsschutz bleibt aber weiterhin bestehen.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag.
Unser Mitglied Michael Tack ist in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten der Wirtschaftskammer, informiert gerne über aktuelle Themen und steht euch für Fragen zur Verfügung. Ihr erreicht Michael per eMail unter michaeltack@web.de oder telefonisch unter 0160 152 49 33.
Wir wünschen euch in diesen herausfordernden Zeiten viel Kraft und Energie.
Bitte schaut auf euch und eure Gesundheit – gemeinsam schaffen wir das.
Euer Michael Tack